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Privat krankenversicherte und beihilfeberechtigte Personen

Die Kosten für die Psychotherapie werden bei Vorliegen einer Indikation (d.h. einer begründeten Diagnose) in der Regel von privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe übernommen. Setzen Sie sich bitte vor Beginn der Therapie mit Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle in Verbindung. Fordern Sie die Antragsformulare bei Ihrer Krankenkasse an und klären Sie die Rahmenbedingungen für eine ambulante Verhaltenstherapie ab.

Kostenerstattung für gesetzlich krankenversicherte Personen

Falls trotz angemessener Suchaktivitäten bei niedergelassenen Psychotherapeuten mit Kassensitz kein Therapieplatz gefunden wurde, besteht das Recht, sich die Kosten durch die gesetzliche Krankenversicherung erstatten zu lassen. Dieser Anspruch ist in § 13 Absatz 3 SGB V gesetzlich geregelt und gilt gegenüber allen gesetzlichen Krankenversicherungen. Klären Sie vorab mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse die Rahmenbedingungen und das Vorgehen des Kostenerstattungsverfahrens ab.

Selbstzahler

Auf Wunsch können die Kosten der Therapie selbst übernommen werden. Es erfolgt keine Weitergabe von Daten an die Krankenkasse.


Die Behandlungskosten richten sich nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).